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Zuständige Behörde für 76865 Insheim
Angelegenheit: Arbeitsgerichtssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Arbeitsgerichtssachen in 76865 Insheim ist:
Arbeitsgericht Ludwigshafen a.Rhein Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz
Justiz-Id: T6078
- Behörde: Arbeitsgericht Ludwigshafen a.Rhein Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz
- Anschrift: Reiterstraße 16, 76829 Landau in der Pfalz
- Postanschrift: Reiterstraße 16, 76829 Landau in der Pfalz
- Telefon: 06341 26-344
- Fax: 06341 26-345
- E-Mail: poststelle.landau@arbg.jm.rlp.de
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"Arbeitsgerichtssachen" sind rechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stehen und vor den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Dazu gehören unter anderem Konflikte über Kündigungen, Lohn- und Gehaltsansprüche, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen, Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz. In Deutschland sind Arbeitsgerichtssachen in der Regel dreistufig aufgebaut: Sie beginnen vor dem Arbeitsgericht (erste Instanz), können dann zum Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und schließlich zum Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz) weitergeführt werden. Ziel dieser Verfahren ist es, faire Lösungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu finden und arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen.