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Altlastenauskunft: zuständige Behörde finden

Auskunft über Altlasten und Verdachtsflächen gibt die zuständige Bodenschutzbehörde, meist das Umweltamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem das Grundstück liegt.

Altlastenverzeichnis gleich mitbeantragen? Altlastenverzeichnis beantragen

Wer ist zuständig?

  • Was die Stelle macht

    Altlasten sind frühere Deponien und Grundstücke stillgelegter Anlagen, von denen schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren ausgehen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Die Länder erfassen Altlasten und Verdachtsflächen in Katastern.

  • Welcher Ort zählt

    Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks. Wie die Kataster heißen und wer sie führt, regelt das jeweilige Land.

So gehen Sie vor

  1. Zuständige Stelle finden

    Postleitzahl oder Ort des Grundstücks eingeben.

  2. Grundstück bezeichnen

    Mit Anschrift und möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück.

  3. Auskunft beantragen

    Die Stelle teilt mit, ob das Grundstück im Kataster erfasst ist.

Unterlagen und Kosten

Das brauchen Sie

  • Anschrift oder Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Wer nicht Eigentümer ist, braucht in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.

Gebühren der Stelle

Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Was ist eine Altlast?

Nach § 2 Abs. 5 BBodSchG sind Altlasten stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren hervorgerufen werden.

Welche Behörde gibt Auskunft über Altlasten?

Die zuständige Bodenschutzbehörde, meist das Umweltamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle. Die Angaben stammen von amtfinder.de.

Warum ist die Auskunft beim Kauf wichtig?

Zur Sanierung einer schädlichen Bodenveränderung kann auch der Eigentümer verpflichtet sein, nicht nur der Verursacher (§ 4 Abs. 3 BBodSchG).

Wer bekommt eine Altlastenauskunft?

Eigentümer; andere Personen in der Regel mit Vollmacht des Eigentümers. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Land.