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Zuständigen Gutachterausschuss finden

Der Gutachterausschuss ermittelt Bodenrichtwerte, führt die Kaufpreissammlung und erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken (§§ 192–196 BauGB). Zuständig ist der Ausschuss für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt.

Bodenrichtwertauskunft gleich mitbeantragen? Bodenrichtwertauskunft beantragen

Wer ist zuständig?

  • Was die Stelle macht

    Gutachterausschüsse sind selbständige, unabhängige Gremien aus Sachverständigen (§ 192 BauGB). Anfragen richten Sie an ihre Geschäftsstelle.

  • Welcher Ort zählt

    Für welches Gebiet ein Gutachterausschuss gebildet wird, regelt das Land – oft für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

So gehen Sie vor

  1. Zuständige Stelle finden

    Postleitzahl oder Ort des Grundstücks eingeben.

  2. Anliegen klären

    Bodenrichtwert, Auskunft aus der Kaufpreissammlung oder Verkehrswertgutachten.

  3. Geschäftsstelle kontaktieren

    Sie nennt Unterlagen, Bearbeitungsweg und Gebühren.

Unterlagen und Kosten

Das brauchen Sie

  • Anschrift oder Flurstücksbezeichnung des Grundstücks
  • Für ein Verkehrswertgutachten einen Antrag einer antragsberechtigten Person (§ 193 Abs. 1 BauGB)

Gebühren der Stelle

Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Was ist ein Bodenrichtwert?

Ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen, je Quadratmeter. Die Gutachterausschüsse ermitteln ihn aus der Kaufpreissammlung (§ 196 BauGB).

Wer darf ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Unter anderem Eigentümer, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden (§ 193 Abs. 1 BauGB).

Welcher Gutachterausschuss ist für mein Grundstück zuständig?

Der Ausschuss für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle. Die Angaben stammen von amtfinder.de.

Wo finde ich Bodenrichtwerte online?

Die meisten Länder veröffentlichen die Bodenrichtwerte ihrer Gutachterausschüsse in einem Online-Auskunftssystem (BORIS).