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Zuständiges Bauamt finden

Das Bauamt – rechtlich die untere Bauaufsichtsbehörde – prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen und verwahrt die Bauakten. Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem das Grundstück liegt.

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Wer ist zuständig?

  • Was die Stelle macht

    Die Bauaufsicht achtet darauf, dass Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Bebauungspläne stellt dagegen die Gemeinde auf, oft über ihr Stadtplanungsamt.

  • Welcher Ort zählt

    Untere Bauaufsichtsbehörden sind meist die Kreise und kreisfreien Städte, in manchen Ländern auch größere kreisangehörige Städte und Gemeinden. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

So gehen Sie vor

  1. Zuständige Stelle finden

    Postleitzahl oder Ort des Grundstücks eingeben.

  2. Anliegen klären

    Bauantrag, Auskunft oder Einsicht in die Bauakte – die Stelle nennt die nötigen Unterlagen.

  3. Kontakt aufnehmen

    Viele Bauämter arbeiten mit Terminvereinbarung; fragen Sie vorab nach.

Unterlagen und Kosten

Das brauchen Sie

  • Anschrift des Grundstücks, möglichst mit Flurstücksbezeichnung
  • Für Anliegen zu fremden Grundstücken in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers oder ein berechtigtes Interesse

Gebühren der Stelle

Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Was macht das Bauamt?

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen, überwacht Bauarbeiten und verwahrt die Bauakten der genehmigten Vorhaben.

Welches Bauamt ist für mein Grundstück zuständig?

Die Bauaufsicht für den Ort, an dem das Grundstück liegt. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle mit Anschrift und Kontakt. Die Angaben stammen von amtfinder.de.

Wo bekomme ich den Bebauungsplan?

Bebauungspläne beschließt die Gemeinde als Satzung. Einsehen können Sie sie bei der Gemeinde oder Stadt, häufig auch online.

Wer darf Bauakten einsehen?

In der Regel die Eigentümer sowie Personen mit Vollmacht oder berechtigtem Interesse. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Land.