Zuständiges Bauamt finden
Das Bauamt – rechtlich die untere Bauaufsichtsbehörde – prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen und verwahrt die Bauakten. Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem das Grundstück liegt.
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Wer ist zuständig?
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Was die Stelle macht
Die Bauaufsicht achtet darauf, dass Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Bebauungspläne stellt dagegen die Gemeinde auf, oft über ihr Stadtplanungsamt.
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Welcher Ort zählt
Untere Bauaufsichtsbehörden sind meist die Kreise und kreisfreien Städte, in manchen Ländern auch größere kreisangehörige Städte und Gemeinden. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.
So gehen Sie vor
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Zuständige Stelle finden
Postleitzahl oder Ort des Grundstücks eingeben.
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Anliegen klären
Bauantrag, Auskunft oder Einsicht in die Bauakte – die Stelle nennt die nötigen Unterlagen.
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Kontakt aufnehmen
Viele Bauämter arbeiten mit Terminvereinbarung; fragen Sie vorab nach.
Unterlagen und Kosten
Das brauchen Sie
- Anschrift des Grundstücks, möglichst mit Flurstücksbezeichnung
- Für Anliegen zu fremden Grundstücken in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers oder ein berechtigtes Interesse
Gebühren der Stelle
Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Was macht das Bauamt?
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen, überwacht Bauarbeiten und verwahrt die Bauakten der genehmigten Vorhaben.
Welches Bauamt ist für mein Grundstück zuständig?
Die Bauaufsicht für den Ort, an dem das Grundstück liegt. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle mit Anschrift und Kontakt. Die Angaben stammen von amtfinder.de.
Wo bekomme ich den Bebauungsplan?
Bebauungspläne beschließt die Gemeinde als Satzung. Einsehen können Sie sie bei der Gemeinde oder Stadt, häufig auch online.
Wer darf Bauakten einsehen?
In der Regel die Eigentümer sowie Personen mit Vollmacht oder berechtigtem Interesse. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Land.
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