Bauakteneinsicht: zuständiges Bauamt finden
Bauakten verwahrt die untere Bauaufsichtsbehörde, ältere Akten teils in einem Archiv. Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem das Gebäude steht.
Bauaktenauskunft gleich mitbeantragen? Bauaktenauskunft beantragen
Wer ist zuständig?
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Was die Stelle macht
Die Bauakte enthält die Unterlagen zu genehmigten Bauvorhaben, etwa Bauantrag, Baugenehmigung, Bauzeichnungen und Statik.
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Welcher Ort zählt
Maßgeblich ist die Lage des Gebäudes. Hat sich die Zuständigkeit geändert, etwa durch eine Gebietsreform, kann die Akte bei einer anderen Stelle oder im Archiv liegen.
So gehen Sie vor
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Zuständige Stelle finden
Postleitzahl oder Ort des Gebäudes eingeben.
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Einsicht beantragen
Mit Anschrift und, wenn bekannt, Aktenzeichen oder Baujahr.
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Akte einsehen oder Kopien anfordern
Viele Stellen vergeben dafür Termine.
Unterlagen und Kosten
Das brauchen Sie
- Anschrift des Gebäudes, möglichst mit Flurstücksbezeichnung
- Wer nicht Eigentümer ist, braucht in der Regel eine Vollmacht oder ein berechtigtes Interesse.
Gebühren der Stelle
Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Was steht in der Bauakte?
Die Unterlagen zu genehmigten Bauvorhaben: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Berechnungen und Statik, bei älteren Gebäuden je nach Überlieferung auch weniger.
Wer darf Einsicht in die Bauakte nehmen?
In der Regel die Eigentümer sowie Personen mit Vollmacht oder berechtigtem Interesse. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Land.
Welches Bauamt hat die Bauakte?
Die Bauaufsicht für den Ort, an dem das Gebäude steht. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle. Die Angaben stammen von amtfinder.de.
Warum dauert die Einsicht manchmal länger?
Ältere Bauakten liegen häufig in einem Archiv und müssen erst angefordert werden.