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Bauakteneinsicht: zuständiges Bauamt finden

Bauakten verwahrt die untere Bauaufsichtsbehörde, ältere Akten teils in einem Archiv. Zuständig ist die Stelle für den Ort, an dem das Gebäude steht.

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Wer ist zuständig?

  • Was die Stelle macht

    Die Bauakte enthält die Unterlagen zu genehmigten Bauvorhaben, etwa Bauantrag, Baugenehmigung, Bauzeichnungen und Statik.

  • Welcher Ort zählt

    Maßgeblich ist die Lage des Gebäudes. Hat sich die Zuständigkeit geändert, etwa durch eine Gebietsreform, kann die Akte bei einer anderen Stelle oder im Archiv liegen.

So gehen Sie vor

  1. Zuständige Stelle finden

    Postleitzahl oder Ort des Gebäudes eingeben.

  2. Einsicht beantragen

    Mit Anschrift und, wenn bekannt, Aktenzeichen oder Baujahr.

  3. Akte einsehen oder Kopien anfordern

    Viele Stellen vergeben dafür Termine.

Unterlagen und Kosten

Das brauchen Sie

  • Anschrift des Gebäudes, möglichst mit Flurstücksbezeichnung
  • Wer nicht Eigentümer ist, braucht in der Regel eine Vollmacht oder ein berechtigtes Interesse.

Gebühren der Stelle

Die Gebühren nennt Ihnen die zuständige Stelle.

Häufige Fragen

Was steht in der Bauakte?

Die Unterlagen zu genehmigten Bauvorhaben: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Berechnungen und Statik, bei älteren Gebäuden je nach Überlieferung auch weniger.

Wer darf Einsicht in die Bauakte nehmen?

In der Regel die Eigentümer sowie Personen mit Vollmacht oder berechtigtem Interesse. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Land.

Welches Bauamt hat die Bauakte?

Die Bauaufsicht für den Ort, an dem das Gebäude steht. Geben Sie oben Postleitzahl oder Ort ein – Sie sehen die zuständige Stelle. Die Angaben stammen von amtfinder.de.

Warum dauert die Einsicht manchmal länger?

Ältere Bauakten liegen häufig in einem Archiv und müssen erst angefordert werden.