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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Bochum

Für Bochum ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bochum zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Bochum

Zuständig
Anschrift
Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum
Postanschrift
44782 Bochum
Telefon
0234 967-0
Fax
0234 967-3106

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Bochum

Wer ist in Bochum zuständig?

Für Bochum ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bochum zuständig, Anschrift: Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Bochum?

Telefon 0234 967-0, Fax 0234 967-3106, E-Mail poststelle@ag-bochum.nrw.de.

Ist das Amtsgericht Bochum auch für Gelsenkirchen zuständig?

Nein. Für Gelsenkirchen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gelsenkirchen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Bochum elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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