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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Bonn

Für Bonn ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bonn zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Bonn

Zuständig
Anschrift
Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn
Postanschrift
53105 Bonn
Telefon
0228 702-0
Fax
0228 702-2906
Website
ag-bonn.nrw.de

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Bonn ist in dieser Angelegenheit außer für Bonn für 3 weitere Orte zuständig.

  • Alfter 53347
  • Bornheim 53332
  • Wachtberg 53343

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Bonn

Wer ist in Bonn zuständig?

Für Bonn ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bonn zuständig, Anschrift: Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Bonn?

Telefon 0228 702-0, Fax 0228 702-2906, E-Mail poststelle@ag-bonn.nrw.de.

Ist das Amtsgericht Bonn auch für Alfter zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bonn ist auch für 53347 Alfter zuständig – insgesamt für 4 Orte.

Ist das Amtsgericht Bonn auch für Linz am Rhein zuständig?

Nein. Für Linz am Rhein ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Linz am Rhein zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Bonn elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuchverfahren.

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