behörde.com

Gerichtsvollzieherverteilerstelle Büdingen

Für Büdingen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Büdingen zuständig.

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Büdingen ist in dieser Angelegenheit außer für Büdingen für 15 weitere Orte zuständig.

  • Altenstadt 63674
  • Birkenstöcke 63699
  • Echzell 61209
  • Gedern 63688
  • Glauburg 63695
  • Hanchesmühle 63699
  • Hirzenhain 63697
  • Kefenrod 63699
  • Kreuzquelle 61209
  • Limeshain 63694
  • Loosemühle 63699
  • Nidda 63667
  • Ortenberg 63683
  • Ranstadt 63691
  • Schotten 63679

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Büdingen

Wer ist in Büdingen zuständig?

Für Büdingen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Büdingen zuständig, Anschrift: Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Büdingen?

Telefon 06042 982-0, Fax 0611 32761-8327, E-Mail verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de.

Ist das Amtsgericht Büdingen auch für Altenstadt zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Büdingen ist auch für 63674 Altenstadt zuständig – insgesamt für 16 Orte.

Ist das Amtsgericht Büdingen auch für Gelnhausen zuständig?

Nein. Für Gelnhausen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gelnhausen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Büdingen elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Andere Adresse prüfen