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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Geilenkirchen

Für Geilenkirchen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Geilenkirchen zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Geilenkirchen

Zuständig
Anschrift
Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen
Postanschrift
Postfach 11 69, 52501 Geilenkirchen
Telefon
02451 991-0
Fax
02451 991-270

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Geilenkirchen ist in dieser Angelegenheit außer für Geilenkirchen für 2 weitere Orte zuständig.

  • Gangelt 52538
  • Übach-Palenberg 52531

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Geilenkirchen

Wer ist in Geilenkirchen zuständig?

Für Geilenkirchen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Geilenkirchen zuständig, Anschrift: Konrad-Adenauer-Straße 225, 52511 Geilenkirchen.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Geilenkirchen?

Telefon 02451 991-0, Fax 02451 991-270, E-Mail poststelle@ag-geilenkirchen.nrw.de.

Ist das Amtsgericht Geilenkirchen auch für Gangelt zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Geilenkirchen ist auch für 52538 Gangelt zuständig – insgesamt für 3 Orte.

Ist das Amtsgericht Geilenkirchen auch für Mönchengladbach zuständig?

Nein. Für Mönchengladbach ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Mönchengladbach zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Geilenkirchen elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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