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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Lennestadt

Für Lennestadt ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Lennestadt zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Lennestadt

Zuständig
Anschrift
Kölner Straße 104, 57368 Lennestadt
Postanschrift
Postfach 30 60, 57344 Lennestadt
Telefon
02721 9242-0
Fax
02721 9242-30

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Lennestadt ist in dieser Angelegenheit außer für Lennestadt für 2 weitere Orte zuständig.

  • Finnentrop 57413
  • Kirchhundem 57399

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Lennestadt

Wer ist in Lennestadt zuständig?

Für Lennestadt ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Lennestadt zuständig, Anschrift: Kölner Straße 104, 57368 Lennestadt.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Lennestadt?

Telefon 02721 9242-0, Fax 02721 9242-30, E-Mail poststelle@ag-lennestadt.nrw.de.

Ist das Amtsgericht Lennestadt auch für Finnentrop zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Lennestadt ist auch für 57413 Finnentrop zuständig – insgesamt für 3 Orte.

Ist das Amtsgericht Lennestadt auch für Siegen zuständig?

Nein. Für Siegen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Siegen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Lennestadt elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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