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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Waiblingen

Für Waiblingen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Waiblingen zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Waiblingen

Zuständig
Anschrift
Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen
Postanschrift
71328 Waiblingen
Telefon
07151 955-0
Fax
07151 58463

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Waiblingen ist in dieser Angelegenheit außer für Waiblingen für 9 weitere Orte zuständig.

  • Berglen 73663
  • Birkachhof 71364
  • Fellbach 70734
  • Kernen 71394
  • Korb 71404
  • Leutenbach 71397
  • Schwaikheim 71409
  • Weinstadt 71384
  • Winnenden 71364

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Waiblingen

Wer ist in Waiblingen zuständig?

Für Waiblingen ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Waiblingen zuständig, Anschrift: Bahnhofstraße 48, 71332 Waiblingen.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Waiblingen?

Telefon 07151 955-0, Fax 07151 58463, E-Mail poststelle@agwaiblingen.justiz.bwl.de.

Ist das Amtsgericht Waiblingen auch für Berglen zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Waiblingen ist auch für 73663 Berglen zuständig – insgesamt für 10 Orte.

Ist das Amtsgericht Waiblingen auch für Stuttgart zuständig?

Nein. Für Stuttgart ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Stuttgart zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Waiblingen elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuchverfahren.

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