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Zuständige Behörde für 64380 Roßdorf
Angelegenheit: Honorarforderungen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 64380 Roßdorf ist:
Amtsgericht Darmstadt
Justiz-Id: M1103
- Behörde: Amtsgericht Darmstadt
- Anschrift: Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
- Postanschrift: Postfach 11 09 51, 64224 Darmstadt
- Telefon: 06151 992-0
- Fax: 0611 32761-8214
- E-Mail: verwaltung@ag-darmstadt.justiz.hessen.de
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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.