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Zuständige Behörde für 21258 Heidenau

Angelegenheit: Mahnverfahren


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Mahnverfahren in 21258 Heidenau ist:

Amtsgericht Uelzen Zentrales Mahngericht

Justiz-Id: P2510M


  • Behörde: Amtsgericht Uelzen Zentrales Mahngericht
  • Anschrift: Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
  • Postanschrift: Rosenmauer 2, 29525 Uelzen
  • Telefon: 0581 8851-0
  • Fax: 0581 8851-200
  • E-Mail: AGUE-PoststelleZema@justiz.niedersachsen.de

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einen Schuldner geltend machen möchte. Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, den das Mahngericht an den Schuldner zustellt. Falls der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der die Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bildet. Mahnverfahren ermöglichen es, Forderungen ohne aufwendiges Gerichtsverfahren durchzusetzen, sofern der Schuldner keinen Widerspruch einlegt.