Zentrales Vollstreckungsgericht: zuständige Stelle finden
Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Amtsgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 16 Stellen bundesweit.
Wer ist zuständig?
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Welche Stelle
Das zentrale Vollstreckungsgericht eines Landes führt das Schuldnerverzeichnis und verwaltet die Vermögensverzeichnisse (§§ 802k, 882h ZPO).
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Welcher Ort zählt
Zuständig ist in der Regel die Stelle, in deren Bezirk vollstreckt werden soll – meist der Wohnort oder Sitz des Schuldners (§ 764 Abs. 2 ZPO).
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis gibt es über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder: vollstreckungsportal.de.
Wir beantragen die Unterlage in Ihrem Auftrag bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stellen nach Bundesland
Alle Stellen für „Zentrales Vollstreckungsgericht“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.
Baden-Württemberg · 1 Stelle
Bayern · 1 Stelle
Berlin · 1 Stelle
- Amtsgericht Mitte (Berlin)
Brandenburg · 1 Stelle
Bremen · 1 Stelle
Hamburg · 1 Stelle
Hessen · 1 Stelle
Mecklenburg-Vorpommern · 1 Stelle
Niedersachsen · 1 Stelle
Nordrhein-Westfalen · 1 Stelle
Rheinland-Pfalz · 1 Stelle
Saarland · 1 Stelle
Sachsen · 1 Stelle
Sachsen-Anhalt · 1 Stelle
Schleswig-Holstein · 1 Stelle
Thüringen · 1 Stelle
Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.