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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Freiberg

Für Freiberg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Freiberg zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Freiberg

Zuständig
Anschrift
Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg
Postanschrift
Postfach 13 51, 09583 Freiberg
Telefon
03731 358-90
Fax
03731 358-9205

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Freiberg ist in dieser Angelegenheit außer für Freiberg für 22 weitere Orte zuständig.

  • Augustusburg 09573
  • Bobritzsch-Hilbersdorf 09627
  • Brand-Erbisdorf 09618
  • Dorfchemnitz 09619
  • Eppendorf 09575
  • Flöha 09557
  • Frauenstein 09623
  • Freiberg, Stadt 09599
  • Großhartmannsdorf 09618
  • Großschirma 09603
  • Halsbrücke 09600
  • Leubsdorf 09573
  • Lichtenberg/Erzgeb. 09638
  • Mulda 09619
  • Neuhausen/Erzgebirge 09544
  • Niederwiesa 09577
  • Oberschöna 09600
  • Oederan 09569
  • Rechenberg-Bienenmühle 09623
  • Reinsberg 09629
  • Sayda 09619
  • Weißenborn/Erzgebirge 09600

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Freiberg

Wer ist in Freiberg zuständig?

Für Freiberg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Freiberg zuständig, Anschrift: Heinrich-Heine-Straße 15, 09599 Freiberg.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Freiberg?

Telefon 03731 358-90, Fax 03731 358-9205, E-Mail verwaltung@agfg.justiz.sachsen.de.

Ist das Amtsgericht Freiberg auch für Augustusburg zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Freiberg ist auch für 09573 Augustusburg zuständig – insgesamt für 23 Orte.

Ist das Amtsgericht Freiberg auch für Dippoldiswalde zuständig?

Nein. Für Dippoldiswalde ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Dippoldiswalde zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Freiberg elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuchverfahren.

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