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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Grimma

Für Grimma ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Grimma zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Grimma

Zuständig
Anschrift
Klosterstraße 9, 04668 Grimma
Postanschrift
Postfach 12 56, 04662 Grimma
Telefon
03437 9852-0
Fax
03437 9852-500

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Grimma ist in dieser Angelegenheit außer für Grimma für 14 weitere Orte zuständig.

  • Bad Lausick 04651
  • Belgershain 04683
  • Bennewitz 04828
  • Borsdorf 04451
  • Brandis 04821
  • Colditz 04680
  • Lossatal 04808
  • Machern 04827
  • Naunhof 04683
  • Otterwisch 04668
  • Parthenstein 04668
  • Thallwitz 04808
  • Trebsen/Mulde 04687
  • Wurzen 04808

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Grimma

Wer ist in Grimma zuständig?

Für Grimma ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Grimma zuständig, Anschrift: Klosterstraße 9, 04668 Grimma.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Grimma?

Telefon 03437 9852-0, Fax 03437 9852-500, E-Mail verwaltung@aggrm.justiz.sachsen.de.

Ist das Amtsgericht Grimma auch für Bad Lausick zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Grimma ist auch für 04651 Bad Lausick zuständig – insgesamt für 15 Orte.

Ist das Amtsgericht Grimma auch für Leipzig zuständig?

Nein. Für Leipzig ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Leipzig zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Grimma elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundbuchverfahren.

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