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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Gera

Für Gera ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gera zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Gera

Zuständig
Anschrift
Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Postanschrift
Postfach 16 61, 07506 Gera
Telefon
0365 8340
Fax
0365 8342007

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Gera ist in dieser Angelegenheit außer für Gera für 32 weitere Orte zuständig.

  • Bad Köstritz 07586
  • Bethenhausen 07554
  • Bocka 07589
  • Brahmenau 07554
  • Braunichswalde 07580
  • Caaschwitz 07586
  • Crimla 07557
  • Endschütz 07570
  • Gauern 07580
  • Großenstein 07580
  • Harth-Pöllnitz 07570
  • Hilbersdorf 07580
  • Hirschfeld 07554
  • Hundhaupten 07557
  • Kauern 07554
  • Korbußen 07554
  • Kraftsdorf 07586
  • Lederhose 07589
  • Linda 07580
  • Lindenkreuz 07589
  • Münchenbernsdorf 07589
  • Paitzdorf 07580
  • Pölzig 07554
  • Reichstädt 07580
  • Ronneburg 07580
  • Rückersdorf 07580
  • Saara 07589
  • Schwaara 07554
  • Schwarzbach 07589
  • Seelingstädt 07580
  • Weida 07570
  • Zedlitz 07557

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Gera

Wer ist in Gera zuständig?

Für Gera ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gera zuständig, Anschrift: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Gera?

Telefon 0365 8340, Fax 0365 8342007, E-Mail agger.poststelle@justiz.thueringen.de.

Ist das Amtsgericht Gera auch für Bad Köstritz zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gera ist auch für 07586 Bad Köstritz zuständig – insgesamt für 33 Orte.

Ist das Amtsgericht Gera auch für Altenburg zuständig?

Nein. Für Altenburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Altenburg zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Gera elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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