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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Altenburg

Für Altenburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Altenburg zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Altenburg

Zuständig
Anschrift
Burgstraße 11, 04600 Altenburg
Postanschrift
Postfach 12 61, 04582 Altenburg
Telefon
03447 5590
Fax
03447 559111

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Altenburg ist in dieser Angelegenheit außer für Altenburg für 29 weitere Orte zuständig.

  • Dobitschen 04626
  • Fockendorf 04617
  • Gerstenberg 04617
  • Göhren 04603
  • Göllnitz 04626
  • Göpfersdorf 04618
  • Gößnitz 04639
  • Haselbach 04617
  • Heukewalde 04626
  • Heyersdorf 04626
  • Jonaswalde 04626
  • Kriebitzsch 04617
  • Langenleuba-Niederhain 04618
  • Löbichau 04626
  • Lödla 04617
  • Lucka 04613
  • Mehna 04626
  • Meuselwitz 04610
  • Monstab 04617
  • Nobitz 04603
  • Ponitz 04639
  • Posterstein 04626
  • Rositz 04617
  • Schmölln 04626
  • Starkenberg 04617
  • Thonhausen 04626
  • Treben 04617
  • Vollmershain 04626
  • Windischleuba 04603

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Altenburg

Wer ist in Altenburg zuständig?

Für Altenburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Altenburg zuständig, Anschrift: Burgstraße 11, 04600 Altenburg.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Altenburg?

Telefon 03447 5590, Fax 03447 559111, E-Mail agabg.poststelle@justiz.thueringen.de.

Ist das Amtsgericht Altenburg auch für Dobitschen zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Altenburg ist auch für 04626 Dobitschen zuständig – insgesamt für 30 Orte.

Ist das Amtsgericht Altenburg auch für Gera zuständig?

Nein. Für Gera ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Gera zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Altenburg elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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