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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Groß-Gerau

Für Groß-Gerau ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Groß-Gerau zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Groß-Gerau

Zuständig
Anschrift
Europaring 11 - 13, 64521 Groß-Gerau
Postanschrift
Postfach 11 62, 64518 Groß-Gerau
Telefon
06152 170-02
Fax
0611 32761-8006

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Groß-Gerau ist in dieser Angelegenheit außer für Groß-Gerau für 10 weitere Orte zuständig.

  • Biebesheim 64584
  • Bischofsheim 65474
  • Büttelborn 64572
  • Gernsheim 64579
  • Ginsheim-Gustavsburg 65462
  • Mörfelden-Walldorf 64546
  • Nauheim 64569
  • Riedstadt 64560
  • Stockstadt 64589
  • Trebur 65468

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Groß-Gerau

Wer ist in Groß-Gerau zuständig?

Für Groß-Gerau ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Groß-Gerau zuständig, Anschrift: Europaring 11 - 13, 64521 Groß-Gerau.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Groß-Gerau?

Telefon 06152 170-02, Fax 0611 32761-8006, E-Mail verwaltung@ag-grossgerau.justiz.hessen.de.

Ist das Amtsgericht Groß-Gerau auch für Biebesheim zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Groß-Gerau ist auch für 64584 Biebesheim zuständig – insgesamt für 11 Orte.

Ist das Amtsgericht Groß-Gerau auch für Darmstadt zuständig?

Nein. Für Darmstadt ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Darmstadt zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Groß-Gerau elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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