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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Königstein im Taunus

Für Königstein im Taunus ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Königstein im Taunus zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Königstein im Taunus

Zuständig
Anschrift
Gerichtsstraße 2, 61462 Königstein im Taunus
Postanschrift
Postfach 11 49, 61451 Königstein im Taunus
Telefon
06174 2903-0
Fax
0611 32761-8243

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Königstein im Taunus ist in dieser Angelegenheit außer für Königstein im Taunus für 8 weitere Orte zuständig.

  • Bad Soden am Taunus 65812
  • Eppstein 65817
  • Glashütten 61479
  • Kelkheim (Taunus) 65779
  • Kronberg im Taunus 61476
  • Schmitten 61389
  • Schwalbach am Taunus 65824
  • Weilrod 61276

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Königstein im Taunus

Wer ist in Königstein im Taunus zuständig?

Für Königstein im Taunus ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Königstein im Taunus zuständig, Anschrift: Gerichtsstraße 2, 61462 Königstein im Taunus.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Königstein im Taunus?

Telefon 06174 2903-0, Fax 0611 32761-8243, E-Mail verwaltung@ag-koenigstein.justiz.hessen.de.

Ist das Amtsgericht Königstein im Taunus auch für Bad Soden am Taunus zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Königstein im Taunus ist auch für 65812 Bad Soden am Taunus zuständig – insgesamt für 9 Orte.

Ist das Amtsgericht Königstein im Taunus auch für Bad Homburg vor der Höhe zuständig?

Nein. Für Bad Homburg vor der Höhe ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Königstein im Taunus elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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