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Zuständige Behörde für 07366 Rosenthal am Rennsteig

Angelegenheit: Honorarforderungen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Honorarforderungen in 07366 Rosenthal am Rennsteig ist:

Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein

Justiz-Id: Y1208


  • Behörde: Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
  • Anschrift: Mühlgasse 19 C, 07356 Bad Lobenstein
  • Postanschrift: Postfach 1 21, 07353 Bad Lobenstein
  • Telefon: 036651 6100
  • Fax: 036651 61010
  • E-Mail: aglbs.poststelle@justiz.thueringen.de

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Honorarforderungen beziehen sich auf Ansprüche auf Zahlung eines vereinbarten Honorars oder Entgelts für erbrachte Dienstleistungen oder Werkleistungen. Diese Forderungen entstehen häufig in Berufen, in denen freiberufliche oder selbstständige Tätigkeiten üblich sind, wie bei Anwälten, Architekten, Beratern, Künstlern, Journalisten und anderen Dienstleistern. Honorarforderungen werden in der Regel durch Rechnungsstellung geltend gemacht und können, wenn sie nicht bezahlt werden, zu rechtlichen Schritten wie Mahnverfahren oder Klagen führen. Ziel der Honorarforderungen ist es, die Vergütung für geleistete Arbeit sicherzustellen und das vertraglich vereinbarte Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten.