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Zuständige Behörde für 34626 Neukirchen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 34626 Neukirchen ist:

Amtsgericht Schwalmstadt

Justiz-Id: M1812


  • Behörde: Amtsgericht Schwalmstadt
  • Anschrift: Steinkautsweg 2, 34613 Schwalmstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 61, 34601 Schwalmstadt
  • Telefon: 06691 9643-0
  • Fax: 06691 9643-96
  • E-Mail: -

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.