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Zuständige Behörde für 92259 Neukirchen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 92259 Neukirchen ist:

Amtsgericht Amberg

Justiz-Id: D3101


  • Behörde: Amtsgericht Amberg
  • Anschrift: Paulanerplatz 4, 92224 Amberg
  • Postanschrift: Postfach 11 62, 92201 Amberg
  • Telefon: 09621 604-0
  • Fax: 09621 604-105
  • E-Mail: poststelle@ag-am.bayern.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.