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Zuständige Behörde für 47506 Neukirchen-Vluyn
Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 47506 Neukirchen-Vluyn ist:
Amtsgericht Moers
Justiz-Id: R1305
- Behörde: Amtsgericht Moers
- Anschrift: Haagstraße 7, 47441 Moers
- Postanschrift: Postfach 10 11 40, 47401 Moers
- Telefon: 02841 1806-0
- Fax: 02841 1806-3014
- E-Mail: poststelle@ag-moers.nrw.de
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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.