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Zuständige Behörde für 94154 Neukirchen

Angelegenheit: Zwangsvollstreckungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Zwangsvollstreckungssachen in 94154 Neukirchen ist:

Amtsgericht Passau

Justiz-Id: D2803


  • Behörde: Amtsgericht Passau
  • Anschrift: Schustergasse 4, 94032 Passau
  • Postanschrift: 94030 Passau
  • Telefon: 0851 394-0
  • Fax: 0851 394-4051
  • E-Mail: poststelle@ag-pa.bayern.de

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Zwangsvollstreckungssachen betreffen rechtliche Verfahren zur Durchsetzung von gerichtlichen Urteilen oder sonstigen vollstreckbaren Ansprüchen, meist im Zusammenhang mit Geldforderungen. In diesen Verfahren werden Maßnahmen wie Kontopfändungen, Lohnpfändungen, Zwangsversteigerungen oder die Beschlagnahme von Vermögenswerten ergriffen, um offene Forderungen eines Gläubigers gegen einen Schuldner beizutreiben. Zwangsvollstreckungssachen werden von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsgerichten durchgeführt und zielen darauf ab, die Rechte von Gläubigern durchzusetzen, während sie gleichzeitig die Rechte und den Schutz der Schuldner wahren.