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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Homburg

Für Homburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Homburg zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Homburg

Zuständig
Anschrift
Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg
Postanschrift
Postfach 10 53, 66401 Homburg
Telefon
06841 9228-0
Fax
06841 9228-210

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Homburg ist in dieser Angelegenheit außer für Homburg für 6 weitere Orte zuständig.

  • Bexbach 66450
  • Blieskastel 66440
  • Gersheim 66453
  • Kirkel 66459
  • Mandelbachtal 66399
  • St. Ingbert 66386

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Homburg

Wer ist in Homburg zuständig?

Für Homburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Homburg zuständig, Anschrift: Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Homburg?

Telefon 06841 9228-0, Fax 06841 9228-210, E-Mail poststelle@aghom.justiz.saarland.de.

Ist das Amtsgericht Homburg auch für Bexbach zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Homburg ist auch für 66450 Bexbach zuständig – insgesamt für 7 Orte.

Ist das Amtsgericht Homburg auch für Neunkirchen/Saar zuständig?

Nein. Für Neunkirchen/Saar ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Homburg elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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