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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Sankt Wendel

Für Sankt Wendel ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht St. Wendel zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht St. Wendel

Zuständig
Anschrift
Schorlemerstraße 33, 66606 St. Wendel
Postanschrift
Postfach 11 40, 66591 St. Wendel
Telefon
06851 908-0
Fax
06851 908-210

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht St. Wendel ist in dieser Angelegenheit außer für Sankt Wendel für 8 weitere Orte zuständig.

  • Freisen 66629
  • Marpingen 66646
  • Namborn 66640
  • Nohfelden 66625
  • Nonnweiler 66620
  • Oberthal 66649
  • St. Wendel 66606
  • Tholey 66636

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Sankt Wendel

Wer ist in Sankt Wendel zuständig?

Für Sankt Wendel ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht St. Wendel zuständig, Anschrift: Schorlemerstraße 33, 66606 St. Wendel.

Wie erreiche ich das Amtsgericht St. Wendel?

Telefon 06851 908-0, Fax 06851 908-210, E-Mail poststelle@agwnd.justiz.saarland.de.

Ist das Amtsgericht St. Wendel auch für Freisen zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht St. Wendel ist auch für 66629 Freisen zuständig – insgesamt für 9 Orte.

Ist das Amtsgericht St. Wendel auch für Neunkirchen/Saar zuständig?

Nein. Für Neunkirchen/Saar ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht St. Wendel elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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