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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Saarbrücken

Für Saarbrücken ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Saarbrücken zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Saarbrücken

Zuständig
Anschrift
Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken
Postanschrift
66104 Saarbrücken
Telefon
0681 501-05
Fax
0681 501-5600

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Saarbrücken ist in dieser Angelegenheit außer für Saarbrücken für 5 weitere Orte zuständig.

  • Friedrichsthal 66299
  • Kleinblittersdorf 66271
  • Quierschied 66287
  • Riegelsberg 66292
  • Sulzbach 66280

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Saarbrücken

Wer ist in Saarbrücken zuständig?

Für Saarbrücken ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Saarbrücken zuständig, Anschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 13, 66119 Saarbrücken.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Saarbrücken?

Telefon 0681 501-05, Fax 0681 501-5600, E-Mail poststelle@agsb.justiz.saarland.de.

Ist das Amtsgericht Saarbrücken auch für Friedrichsthal zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Saarbrücken ist auch für 66299 Friedrichsthal zuständig – insgesamt für 6 Orte.

Ist das Amtsgericht Saarbrücken auch für Neunkirchen/Saar zuständig?

Nein. Für Neunkirchen/Saar ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Saarbrücken elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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