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Gerichtsvollzieherverteilerstelle Neunkirchen/Saar

Für Neunkirchen/Saar ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen zuständig.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Amtsgericht Neunkirchen

Zuständig
Anschrift
Knappschaftsstraße 16, 66538 Neunkirchen
Postanschrift
Postfach 11 04, 66511 Neunkirchen
Telefon
06821 106-01
Fax
06821 106-100

Angaben ohne Gewähr · Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz · Stand: 2024

Der Schuldner besitzt eine Immobilie?

Mit einem vollstreckbaren Titel können Gläubiger in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Einsicht ins Grundbuch darlegen (§ 12 GBO). Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum und Belastungen.

Grundbuchauszug beantragen

Gerichtsvollzieher beauftragen: so geht's

Der Weg zum Vollstreckungsauftrag wegen einer Geldforderung – mit den Rechtsgrundlagen.

  • Titel bereithalten

    Vollstreckt wird aus einem vollstreckbaren Titel, etwa einem Urteil oder einem Vollstreckungsbescheid. Dem Auftrag liegt die vollstreckbare Ausfertigung bei (§ 754 ZPO).

  • Amtliches Formular

    Für Vollstreckungsaufträge wegen Geldforderungen ist das Formular nach der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) verbindlich (§ 753 Abs. 3 ZPO).

  • Auftrag einreichen

    An die Verteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk vollstreckt werden soll; sie gibt ihn an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiter (§ 753 Abs. 2 ZPO). Anwälte und Behörden reichen elektronisch ein, meist über das beA bzw. das Behördenpostfach (§ 753 Abs. 5 i. V. m. § 130d ZPO); alle anderen per eBO oder Post.

  • Kosten

    Gebühren und Auslagen nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG); der Gerichtsvollzieher kann einen Vorschuss verlangen (§ 4 GvKostG). Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung trägt am Ende der Schuldner (§ 788 ZPO).

  • Zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren

    Welcher Gerichtsvollzieher für eine bestimmte Anschrift zuständig ist, sagt Ihnen die Verteilerstelle des Amtsgerichts.

Häufige Fragen zur Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Zuständigkeitsgebiet

Amtsgericht Neunkirchen ist in dieser Angelegenheit außer für Neunkirchen/Saar für 2 weitere Orte zuständig.

  • Neunkirchen 66538
  • Spiesen-Elversberg 66583

Häufige Fragen zu Gerichtsvollzieherverteilerstelle Neunkirchen/Saar

Wer ist in Neunkirchen/Saar zuständig?

Für Neunkirchen/Saar ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen zuständig, Anschrift: Knappschaftsstraße 16, 66538 Neunkirchen.

Wie erreiche ich das Amtsgericht Neunkirchen?

Telefon 06821 106-01, Fax 06821 106-100, E-Mail poststelle@agnk.justiz.saarland.de.

Ist das Amtsgericht Neunkirchen auch für Neunkirchen zuständig?

Ja. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Neunkirchen ist auch für 66538 Neunkirchen zuständig – insgesamt für 3 Orte.

Ist das Amtsgericht Neunkirchen auch für Homburg zuständig?

Nein. Für Homburg ist die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Homburg zuständig.

Nimmt das Amtsgericht Neunkirchen elektronische Dokumente an?

Laut Justizverzeichnis ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet für: Zivilverfahren, Familiensachen, Straf- und OWi-Sachen, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

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